Kulturförderung
Allgemeine Kulturmittelvergabe
Die Stadt Straubing unterstützt in jedem Jahr die Arbeit von kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen. Seit 01.01.2004 erfolgt die Förderung ausschließlich auf Antrag, wobei grundsätzlich nur noch Projekte, einzelne Veranstaltungen oder besonders umfangreiche Vereinsprogramme unterstützt werden.Das Projekt oder das Programm, für das ein Zuschuss beantragt wird, ist bei Antragstellung detailliert zu beschreiben. Insbesondere sind eine vorläufige Schätzung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie die Höhe der beantragten Förderung anzugeben. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt wie gewohnt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises. Antragsberechtigt sind alle kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen mit Sitz in Straubing.
Aus organisatorischen Gründen müssen die Anträge bis spätestens 31.07. des laufenden Jahres bei der
Stadt Straubing
Kultur + Bildung
Theresienplatz 20
94315 Straubing
eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Die Antragsstellung kann formlos oder per speziellem Formblatt erfolgen.
Formulare können bei Bedarf beim Amt Kultur + Bildung (Tel. 09421/944-251) angefordert werden. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.
Kulturförderpreis der Stadt Straubing
Der seit 1985 bestehende Straubinger Kulturförderpreis wird in diesem Jahr erstmals gemeinsam von der Dr.-Franz-und-Astrid-Ritter-Stiftung und der Stadt Straubing vergeben. Zwischenzeitlich konnte mit dieser Auszeichnung bereits knapp 70 Nachwuchskulturschaffenden die Grundlage für eine künstlerische Laufbahn gegeben werden.Der Straubinger Kulturförderpreis ist mit insgesamt 6.000.- Euro dotiert. Bewerben können sich junge Künstler sämtlicher Kunstsparten, die in Straubing geboren, in Straubing leben oder mit ihrem Werk mit Straubing verbunden sind und bis zum Bewerbungsschluss das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wiederbewerbungen sind zulässig. Förderungswürdig sind kulturelle Leistungen, die Ansätze zu weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erkennen lassen. Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 30. Juni bei der Stadt Straubing - Kultur und Bildung, Theresienplatz 20, 94315 Straubing einzureichen. Nähere Auskünfte zu den Bewerbungsbedingungen erhalten Sie beim Amt Kultur + Bildung unter Telefon 09421/944-375 oder können dem Merkblatt entnommen werden.
Straubinger Hochschulpreis
Die Stadt Straubing, der Landkreis Straubing-Bogen und die Sparkasse Niederbayern-Mitte vergeben jährlich den mit € 5.000 dotierten Straubinger Hochschulpreis.Zur Bewerbung zugelassen werden abge- schlossene und bereits bewertete Dissertationen, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten und Zulassungsarbeiten zur ersten Staatsprüfung für das Lehramt, die einen Bezug zum Verflechtungsraum der Stadt Straubing und/oder dem Landkreis Straubing-Bogen aufweisen. Nähere Informationen zur Bewerbung können Sie einem beim Kulturamt der Stadt Straubing erhältlichen Merkblatt entnehmen.
Bewerbungen sind über den Rektor bzw. Präsidenten der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule bis spätestens 01.12. jeden Jahres an die
Stadt Straubing
Kultur + Bildung
Theresienplatz 20
94315 Straubing
zu richten.
Weitere Informationen erteilt das Kulturamt.
Kultur und Bildung
Theresienplatz 2, 94315 Straubing
Rathaus, Zi.-Nr. 119 -121
Telefon: 0 94 21 / 944-251
Fax: 0 94 21 / 944-113
E-Mail: kulturamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
- Durchführung von Theateraufführungen, Konzerten, Ausstellungen, Lesungen
- Künstlerförderung, Kulturförderpreis, Hochschulpreis
- Städtepartnerschaften
- Vermietung von Veranstaltungsräumen (Rittersaal, Rathaussaal, AnStattTheater, Schlachthof)
- Volks- und Heimatpflege
